Das Baurecht gliedert sich in das private und das öffentliche Baurecht

Im privaten Baurecht geht es in der Regel um Bauverträge. Hier können wir einerseits die Rechte von Bauunternehmen, Architekten, Bauleitern und Sonderfachleuten (Statiker usw.) vertreten. Auf der anderen Seite werden wir selbstverständlich auch für Bauherren tätig. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, die verschiedenen Interessen der am Bau Beteiligten sorgfältig miteinander abzuwägen um so zu zügigen und für alle Seiten befriedigenden Ergebnissen zu gelangen.

 

 


Im privaten Baurecht vertritt Sie

 

Im öffentlichen Baurecht geht es in der Regel um Verfahren der Bauaufsichtsbehörden. Wir vertreten Sie gegenüber der Genehmigungsbehörde im Verfahren der Erteilung einer abgelehnten oder der Anfechtung einer erteilten Baugenehmigung.

 
 

Im öffentlichen Baurecht vertritt Sie