Unter dem Begriff Familienrecht wird eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen zusammengefasst, z.B.:

Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft,
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Insb. im Scheidungsrecht werden Sie zu recht erwarten, dass wir Sie mit kompetentem Rechtsrat in familiärer, wirtschaftlicher und angrenzender steuerlicher Hinsicht beraten werden.

Hierbei geht es im Konfliktmanagement zunächst darum, möglichst einvernehmliche Lösungen so zu erzielen, dass die familiären Strukturen weitestgehend intakt bleiben und die Folgen der Trennung und Scheidung in wirtschaftlicher Hinsicht optimiert werden. Dies betrifft z.B. das Unterhaltsrecht aber auch die Angelegenheiten des ehelichen Güterrechts (Zugewinn), des weiteren Schicksals einer gemeinsamen Wohnung oder der ehelichen Immobilie.
Lässt sich eine einvernehmliche Lösung trotz intensivster Bemühung nicht erreichen wird es darauf ankommen, Ihre Interessen außergerichtlich und vor den Familiengerichten bestmöglich zu vertreten. Dies kann nur aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen auch auf diesem Gebiet gelingen.
Zu den zu regelnden Bereichen vor Eheschließung oder vor, während und nach einer Trennung/Scheidung gehören insb. auch die Fragen der Berechnung und Optimierung des Unterhaltes (einschließlich der hierfür maßgeblichen steuerlichen Konsequenzen), der Hausratsausteilung, des Versorgungsausgleiches ( Aufteilung von Rentenanwartschaften) sowie selbstverständlich alle Fragen im Zusammenhang mit den Kindern (Kindesunterhalt, Sorgerecht, Regelung des Umgangs etc.).
Das Familienrecht strahlt darüber hinaus aus auf viele andere Rechtsgebiete, die dem kompetenten Familienrechtler vertraut sein müssen, da diese im Rahmen der Scheidung und der wirtschaftlichen Auseinanderdividierung relevant sind.

 
   

 

Im Familienrecht vertritt Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht