Das Straßenverkehrsrecht ist in vielerlei Hinsicht ein Schwerpunkgebiet unserer Kanzlei.
Besondere Bedeutung hat die anwaltliche Vertretung im Bereich des Verkehrsunfallrechts. Langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Ihnen rasch und kompetent zu Ihrem Recht zu verhelfen, wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls wurden.

 

 

Beim Verstoß gegen Verkehrsvorschriften drohen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot. Durch rasches und routiniertes Auftreten gegenüber Staatsanwaltschaft, Gericht bzw. Verwaltungsbehörde können wir Ihnen im Bereich des Verkehrsstraf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechts helfen.

 

Schließlich gehört auch die behördliche Überwachung von Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern zum Verkehrsrecht. Im Verkehrs-Verwaltungsrecht geht es um die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis und um die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr.

 
 

Im Straßenverkehrsrecht vertritt Sie

Im Verkehrsverwaltungsrecht vertritt Sie