|
Das Straßenverkehrsrecht ist in
vielerlei Hinsicht ein Schwerpunkgebiet unserer Kanzlei. |
||
|
Beim Verstoß gegen Verkehrsvorschriften drohen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot. Durch rasches und routiniertes Auftreten gegenüber Staatsanwaltschaft, Gericht bzw. Verwaltungsbehörde können wir Ihnen im Bereich des Verkehrsstraf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechts helfen. |
||
Schließlich gehört auch die behördliche Überwachung von Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern zum Verkehrsrecht. Im Verkehrs-Verwaltungsrecht geht es um die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis und um die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr. |
|||
Im Straßenverkehrsrecht vertritt Sie |
|||
|
|||
Im Verkehrsverwaltungsrecht vertritt Sie |
|||
|